•§57a Überprüfung

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Das Pickerl für Ihr fittes Auto

Taximal führt, als behördlich anerkannte Begutachtungsstelle, die gesetzlich vorgeschriebene §57a Überprüfung (Pickerl) für die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges durch.

Die Begutachtung erfolgt für alle Automarken (PKW/Kombi und Klein-LKW bis 2800kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), weiters auch gebremste, ungebremste Anhänger sowie Motorräder.  

 

Das Pickerl für Ihr fittes Auto

Taximal führt, als behördlich anerkannte Begutachtungsstelle, die gesetzlich vorgeschriebene §57a Überprüfung (Pickerl) für die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges durch.

Die Begutachtung erfolgt für alle Automarken (PKW/Kombi und Klein-LKW bis 2800kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), weiters auch gebremste, ungebremste Anhänger sowie Motorräder. 

  



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